Rechtsprechung
BGH, 01.07.1997 - VI ZB 19/97 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Versäumung der Rechtsmittelbegründungsfrist - Eigene Pflicht des Rechtsanwalts zur Prüfung und Beachtung des Fristablaufs bei Aktenvorlage zur Bearbeitung - Pflicht des Rechtsanwalts zur Anweisung der Vorlage von Akten bei ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 519 Abs. 2 S. 2, §§ 233, 85 Abs. 2
Vorlage der Akten an den Rechtsanwalt vor Fristablauf; Notierung von Vorfristen
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 06.07.1994 - VIII ZB 26/94
Anforderungen an die Büroorganisation eines Rechtsanwalts im Hinblick auf die …
Auszug aus BGH, 01.07.1997 - VI ZB 19/97
Darin liegt eine fehlerhafte Organisation, die ihrerseits ein Anwaltsverschulden begründet (…vgl. allgemein Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO 55. Aufl., § 233 Rdn. 144; zur Vorfrist s. auch BGH, Beschlüsse vom 9. Juni 1994 - I ZB 5/94 - VersR 1995, 72, 73 und vom 6. Juli 1994 - VIII ZB 26/94 - VersR 1994, 1325).Sie darf nicht von einer Büroangestellten durch Unterlaufen der Warnfunktion der Vorfrist (BGH, Beschlüsse vom 9. Juni 1994 - I ZB 5/94 - und vom 6. Juli 1994 - VIII ZB 26/94 - jeweils a.a.O.) in der Weise vorweggenommen werden, daß sie die Akten erst gar nicht zur Vorfrist vorlegt.
- BGH, 09.06.1994 - I ZB 5/94
Anforderungen an die Büroorganisation des Rechtsanwalts; Notierung von …
Auszug aus BGH, 01.07.1997 - VI ZB 19/97
Darin liegt eine fehlerhafte Organisation, die ihrerseits ein Anwaltsverschulden begründet (…vgl. allgemein Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO 55. Aufl., § 233 Rdn. 144; zur Vorfrist s. auch BGH, Beschlüsse vom 9. Juni 1994 - I ZB 5/94 - VersR 1995, 72, 73 und vom 6. Juli 1994 - VIII ZB 26/94 - VersR 1994, 1325).Sie darf nicht von einer Büroangestellten durch Unterlaufen der Warnfunktion der Vorfrist (BGH, Beschlüsse vom 9. Juni 1994 - I ZB 5/94 - …und vom 6. Juli 1994 - VIII ZB 26/94 - jeweils a.a.O.) in der Weise vorweggenommen werden, daß sie die Akten erst gar nicht zur Vorfrist vorlegt.
- BGH, 14.01.1997 - VI ZB 24/96
Pflicht des Prozeßbevollmächtigten zur Prüfung des Fristablaufs
Auszug aus BGH, 01.07.1997 - VI ZB 19/97
Nach ständiger Rechtsprechung trifft den Rechtsanwalt, wenn ihm die Akten zur Bearbeitung vorgelegt werden, eine eigene Pflicht zur Prüfung und Beachtung des Fristablaufs (vgl. Senatsbeschluß vom 14. Januar 1997 - VI ZB 24/96 - NJW 1997, 1311 m.w.N.). - BGH, 15.04.1997 - VI ZB 11/97
Zurechnung des Verschuldens eines Angestellten - Versäumung der …
Auszug aus BGH, 01.07.1997 - VI ZB 19/97
Die Beklagten hatten auch nichts dafür vorgetragen, daß hier etwa der sachbearbeitenden Anwältin die Akten mit einer ausdrücklichen Kennzeichnung als Vorfrist-Sache vorgelegt worden seien und in der Kanzlei die Übung bestanden habe, solche Vorfrist-Sachen evtl. erst am nächsten Tage zu bearbeiten (zu einer derartigen Fallgestaltung s. Senatsbeschluß vom 15. April 1997 - VI ZB 11/97 - zur Veröffentlichung bestimmt).
- BGH, 09.03.1999 - VI ZB 3/99
Pflicht des Rechtsanwalts zur Bearbeitung von Akten am Vorfristtage
Der Senat hat jedoch wiederholt entschieden, daß der Rechtsanwalt Akten, die ihm wie hier als Vorfristsache vorgelegt werden, nicht sofort bearbeiten muß (Beschluß vom 27. Mai 1997 - VI ZB 10/97 - VersR 1997, 1253; vom 15. April 1997 - VI ZB 11/97; vgl. auch Senatsbeschluß vom 1. Juli 1997 - VI ZB 19/97).